Sehr geehrte Eltern,
am heutigen Tag, 08.11.2021 bis auf Weiteres, gilt im Altenburger Land die Warnstufe 3. Dies bedeutet auch Änderungen der aktuellen Corona-Schutzregelungen nach ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Die nun aktuellen Regeln im Überblick:
Alle Schülerinnen und Schüler (sowie Personal) nehmen zweimal in der Woche eine Testung (ab Montag, 08.11.2021, montags und mittwochs / SuS 7-10 donnerstags) auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Schule, unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal, mittels eines Selbsttests vor.
SuS, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt. Schülerinnen und Schüler, die eine Erstimpfung bereits erhalten haben, aber noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.
Eltern und einrichtungsfremde Personen erhalten Zutritt zur Einrichtung oder zum Einrichtungsgelände nur, nachdem sie entweder eine Testung mit einem negativen Testergebnis vor Ort und unter Beobachtung von Mitarbeitern oder beauftragten Personen der Einrichtung durchgeführt haben oder der Einrichtungsleitung einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorgelegt haben. Dies gilt nicht, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt.
Es gilt nun die Maskenpflicht für alle im gesamten Schulhaus, sowie im Unterricht.
Jana Goßmann
-Schulleiterin-